Ich finde es äußerst spannend. Ich hatte die letzten Tage ganz vergessen, dass ja heute noch ein interessantes Urteil zu erwarten war. Nun steht es fest, NRW-Trojaner muss eingestampft werden, Bundestrojaner wäre aber möglich, wenn auch nur im “Ernstfall”. Hab zwar noch ein komisches Gefühl darüber, weil mir dass etwas weichgekocht klingt, immerhin haben sich die Behörden als sehr kreativ bewiesen, wenn es darum geht Ausnahmebestände zu biegen.
Grandios find ich quasi nebenbei die Geburt eines neuen Grundrechts. Heißen wir willkommen das
“Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen”
Aka, wenn StudiVZ mal wieder seine Datenbank versemmelt und kopieren lässt können wir uns jetz aufn Grundrecht berufen. Toll sowas. 🙂